Das E-Visum ist ein US-amerikanisches Nichteinwanderungsvisum, mit dem bestimmte Anleger die Vereinigten Staaten besuchen können, um bestimmte Geschäftsaktivitäten durchzuführen.

 

Das E-Visum unterscheidet sich von einem herkömmlichen Geschäftsvisum wie dem B-1 Visum. Es unterscheidet sich auch von einem herkömmlichen Arbeitsvisum - wie einem H-1B Visum. Stattdessen ist die E-Visumkategorie spezifisch für Handel und Investitionen. Wenn Sie im Besitz eines E-Visums sind, dürfen Sie die Vereinigten Staaten besuchen, um Handel und Investitionen zu betreiben, wobei Sie jedoch keine anderen Tätigkeiten ausüben dürfen.

 

Die E-1 und E-2 Visa richten sich an Händler und Anleger, einschließlich derer, die Handels- oder Investitionstätigkeiten in den Vereinigten Staaten ausüben. Das dritte Visum in dieser Kategorie ist das E-3 Visum, das speziell für Australier in bestimmten Berufen entwickelt wurde und ihnen die Einreise in die USA und die Arbeit ermöglicht.

 

Wie funktioniert das E-Visum?

 

Mit dem E-Visum können Sie als Händler oder Investor in die USA einreisen. Um sich als Händler oder Investor zu qualifizieren, verlangen die US-Einwanderungsbehörden, dass Sie sich während Ihres Aufenthalts in den USA an folgenden Aktivitäten beteiligen:

 

  • Sie beteiligen sich an der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens, in das Sie Kapital investiert haben.
  • Sie betreiben Handel mit jemandem in den USA im Bezug auf Produkte oder Dienstleistungen.

 

Es gibt keine bestimmte Kategorie, in der E-Visa-Inhaber arbeiten müssen. Sie können in der Technologie, im Tourismus, in der Automobilindustrie oder in anderen Bereichen arbeiten. Solange die Branche in den USA legal ist, sollten Sie sich für ein E-Visum qualifizieren können.

 

Die E-Visum-Kategorie dient auch der Unterstützung von Mitarbeitern von Investoren und Händlern. Wenn Sie beispielsweise ein Angestellter des Händlers oder Investors sind, können Sie sich für ein E-Visum qualifizieren – auch wenn es sich bei dem Händler oder Investor um ein Unternehmen handelt.

 

Arten von E-Visa

 

Es gibt drei Haupttypen von E-Visa. Abhängig vom Zweck Ihres Besuchs in den USA kann Folgendes auf Sie zutreffen:

 

E-1 Visum für Vertragshändler

 

Staatsbürger von Vertragsstaaten können die Vereinigten Staaten besuchen, um in verschiedenen Branchen Handel zu treiben. Wir haben die vollständige Liste der Vertragsländer unten aufgeführt. Um in den USA als Vertreter eines Unternehmens zu handeln, müssen mindestens 50% des Unternehmens Personen gehören, die Staatsangehörige von Vertragsstaaten sind.

 

Nicht alle Mitarbeiter oder Vertreter von Handelsunternehmen haben Anspruch auf ein E-1 Visum. Sie müssen als ein wesentlicher Mitarbeiter angesehen werden. Führungskräfte, Manager und Mitarbeiter mit außergewöhnlichen Fähigkeiten können beispielsweise ein E-1 Visum beantragen.

 

Eine weitere wichtige Voraussetzung für ein E-1 Visum besteht darin, dass zwischen dem Vertragsland und den Vereinigten Staaten ein beträchtlicher Handel bestehen muss.

 

E-2 Visum für Vertragsinvestoren

 

Wenn Sie ein Investor aus einem Vertragsland sind, können Sie sich für ein E-2 Visum qualifizieren. Um sich für ein E-2 Visum zu qualifizieren, müssen Sie eine erhebliche Investition in den USA tätigen, die erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf das Land hat. Sie qualifizieren sich nicht für das E-2 Visum mit geringen Investitionssummen, die nur Einnahmen für den Investor und das Unternehmen generieren.

 

Der E-2-Investor muss Staatsbürger eines der Vertragsländer sein. Wenn der Investor ein Unternehmen ist, müssen mindestens 50% des Unternehmens Staatsangehörigen von Vertragsstaaten gehören. Wie das E-1 Visum steht das E-2 Visum nur bestimmten Mitarbeitern eines Unternehmens zur Verfügung, einschließlich Führungskräften, Managern und Mitarbeitern mit speziellen Fähigkeiten.

 

Für das E-1- und E-2-Visum wird eine „erhebliche Investition“ oder „erhebliche Handelsaktivität“ normalerweise als mindestens 100,000 US-Dollar definiert.

 

E-3 Visum für Fachkräfte aus Australien

 

Das E-3 Visum ist ein spezielles Visum, das ausschließlich für Australier erhältlich ist. Es hat nichts mit Handel oder Investition zu tun, sondern bezieht sich auf ihre Staatsbürgerschaft und ihren Beruf.

 

Wenn Sie australischer Staatsbürger sind und in einem bestimmten Beruf arbeiten, können Sie sich für ein E-3-Visum qualifizieren. Sie müssen ein Stellenangebot in den USA haben, um sich zu qualifizieren. Ihr Beruf muss auch als Spezialberuf betrachtet werden, der laut USCIS "theoretische und praktische Anwendung von Kenntnissen in Berufsfeldern" sowie "mindestens das Erreichen eines Bachelor-Abschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses" erfordert.

 

Wer ist für das E-Visum qualifiziert?

 

Sie haben Anspruch auf das E-1 oder E-2 Visum, wenn Sie ein Händler oder Investor aus einem Land sind, mit dem die USA einen Handels- und Schifffahrtsvertrag geschlossen haben. Sie können sich auch qualifizieren, wenn Sie Angestellter einer Handels - oder Investmentgesellschaft sind, die in einem Land ansässig ist, mit dem die Vereinigten Staaten einen Vertrag unterzeichnet haben.

 

Die meisten Länder der Welt dürfen mit den Vereinigten Staaten Handel treiben. Sie können die vollständige Liste der Länder hier einsehen.

 

Es ist einfacher, Länder aufzulisten, mit denen Amerikaner keine Handels- oder Geschäftstätigkeiten ausüben dürfen:

 

  • Iran
  • Nordkorea
  • Syrien
  • Sudan
  • Cuba

 

Alle diese Länder wurden aus verschiedenen Gründen von den Vereinigten Staaten sanktioniert.

 

So beantragen Sie ein E-Visum.

 

Das Verfahren zur Beantragung eines E-Visums hängt davon ab, ob Sie ein E-1 oder ein E-2 Visum erhalten. Im Allgemeinen ist dies jedoch der Prozess, der für die Beantragung eines Standard-E-Visums erforderlich ist:

 

Schritt 1) Füllen Sie das Formular DS-160 auf der Website Ihrer US-Botschaft oder Ihres Konsulats aus.

Schritt 2) Zahlen Sie Ihre Visumantragsgebühr, die für die meisten E-Visa 315 US-Dollar beträgt

Schritt 3) Vereinbaren Sie Ihr Visum-Interview mit einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat (für alle Bewerber zwischen 14 und 79 sind persönliche Interviews verpflichtend).

Schritt 4) Bereiten Sie Ihre Dokumente vor, einschließlich aller Belege für Ihr Visum und aller Informationen zu Ihren Handels- oder Investitionstätigkeiten in den Vereinigten Staaten sowie das Formular DS-156E für nicht-einwandernde Händler und Vertragsinvestoren.

Schritt 5) Nehmen Sie am Interview teil.

 

Wie lange dauert die Bearbeitung des E-Visums?

 

Das E-Visum benötigt in der Regel ungefähr 2 bis 3 Monate, um von Anfang bis Ende bearbeitet zu werden.

 

Wie lange hält mein E-Visum?

 

E-Visa werden je nach Ihren individuellen Anforderungen für unterschiedliche Zeiträume erteilt. Wenn Sie Ihr E-Visum erhalten, wird auf dem Visum das Ablaufdatum deutlich angegeben. Sie müssen Ihr Visum vor diesem Ablaufdatum verlängern oder das Land verlassen.

 

Kann ich meinen Aufenthalt mit einem E-Visum verlängern?

 

Mit dem E-Visum können Sie Ihren Aufenthalt verlängern, wenn Ihre Anlage- und Handelsaktivitäten in den USA voraussichtlich fortgesetzt werden. Sie können sich um eine Verlängerung Ihres Visums bewerben, während Sie noch in den Vereinigten Staaten sind, wobei einige E-Visum-Inhaber nach Hause zurückkehren müssen.

 

Kann ich mit einem E-Visum Angehörige in die USA bringen?

 

Mit dem E-Visum können Sie qualifizierte Familienangehörige in die USA mitnehmen. Sie können die folgenden zwei Arten von Angehörigen mit ins Land bringen:

 

  • Ehepartner
  • Unverheiratete Kinder unter 21 Jahren

 

Möglicherweise müssen Sie eine Heiratsurkunde und eine Geburtsurkunde vorlegen, um zu beweisen, dass die Angehörigen Ihr rechtmäßiger Ehegatte und Ihre Kinder sind.

 

Als abhängiger Angehöriger eines E-Visum-Inhaber dürfen Sie in den Vereinigten Staaten arbeiten, wenn Sie ein Beschäftigungsgenehmigungsdokument (EAD) erhalten haben.

 

Durch Befolgen der obigen Anleitung können Sie sicherstellen, dass der Prozess zur Beantragung eines Visums für E-1, E-2 und E-3 reibungslos verläuft.