Wenn Sie ein Investor oder ein Angestellter eines Investors sind, können Sie sich für ein E-2 Visum für die Einreise in die USA qualifizieren. Das E-2 Visum ist eines von zwei Visa für Vertragshändler und Investoren:

 

  • E-1 Visum für Vertragshändler
  • E-2 Visum für Vertragsinvestoren

 

Hier erklären wir Ihnen alles, was Sie wissen müssen, um die Funktionsweise des E-2-Vertragsinvestorvisums zu verstehen und um festzustellen, ob Sie sich für das E-2 Visum qualifizieren.

 

Wie funktioniert das E-2 Visum?

 

Das E-2 Visum richtet sich an Privatanleger oder Angestellte investierender Unternehmen. Sie müssen Staatsbürger eines Landes sein, das einen Handels- und Schifffahrtsvertrag mit den Vereinigten Staaten unterzeichnet hat. Oder Sie müssen Angestellter eines Unternehmens sein, das in einem Land ansässig ist, das einen Handelsvertrag mit den USA abgeschlossen hat.

 

Wenn Sie die Anforderungen erfüllen und die USA für investitionsbezogene Aktivitäten besuchen, können Sie sich für ein E-2 Visum bewerben.

 

Sie würden sich nicht für das E-2 Visum qualifizieren, wenn Sie in die USA reisen, um einen geringen Betrag in ein Unternehmen zu investieren - beispielsweise $100 in ein Café in der Nähe Ihres Hotels. Stattdessen qualifizieren Sie sich nur dann für ein E-2 Visum, wenn Sie eine „erhebliche“ Investition tätigen. Für das E-2 Visum ist kein bestimmter Betrag erforderlich. Diejenigen, die sich für das E-2 Visum qualifizieren, investieren in der Regel mindestens $100,000 (obwohl kleinere Investitionen manchmal auch in einer Qualifikation resultieren).

 

Darüber hinaus muss die Investition so konzipiert sein, dass sie der US-Wirtschaft zugute kommt - beispielsweise durch die Schaffung von 3 oder 4 Arbeitsplätzen.

 

Es gibt keine spezifischen Anforderungen dafür, welche Branchen für das E-2-Visum in Frage kommen. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Branche in den Vereinigten Staaten legal sein muss.

 

Einige Personen haben Anspruch auf ein E-2 Visum, wenn sie in die USA reisen, um ein eigenes Geschäft zu eröffnen. Wenn Sie vorhaben, ein eigenes Unternehmen in den USA zu eröffnen, erhebliche Investitionen zu tätigen und amerikanische Arbeitnehmer einzustellen, können Sie sich für ein E-2 Visum qualifizieren.

 

Im Gegensatz zu bestimmten anderen Visa ist die Anzahl der jährlich erteilten E-2 Visa nicht begrenzt. Jeder, der sich für das E-2 Visum qualifiziert, erhält auch ein Visum.

 

Wenn Sie in den Vereinigten Staaten investieren möchten, ohne sich für das E-2-Visum zu qualifizieren, dann sollten Sie vielleicht das EB-5-Einwanderungsvisum in Betracht ziehen. Für das EB-5-Visum müssen Sie mindestens 500,000 US-Dollar in den Vereinigten Staaten investieren Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für mindestens 10 Personen. Das EB-5-Visum ist ein Einwanderungsvisum, das Ihnen den Aufenthalt in den Vereinigten Staaten ermöglicht, während das E-2-Visum ein Nichteinwanderungsvisum für vorübergehende Besuche in den Vereinigten Staaten ist.

 

Welche Länder qualifizieren sich für das E-2 Visum?

 

Um sich für ein E-2-Visum zu qualifizieren, müssen Sie Staatsbürger eines Landes sein, das mit den Vereinigten Staaten ein Handels- und Schifffahrtsabkommen unterzeichnet hat. Wenn Sie nicht Staatsbürger eines dieser Länder sind, müssen Sie Mitarbeiter eines Unternehmens sein, das seinen Sitz in einem Land hat, das ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten unterzeichnet hat.

 

Die meisten Länder der Welt dürfen mit den Vereinigten Staaten Handel treiben. Sie können die vollständige Liste der Länder hier einsehen.

 

Bestimmte Länder, einschließlich Iran, Nordkorea und Kuba, sind von der Liste allerdings ausgeschlossen.

 

Anforderungen für ein E-2 Visum

 

Für das E-2-Visum gelten mehrere spezifische Anforderungen, darunter alle folgenden:

 

  • Wenn Sie als Einzelinvestor ein E-2 Visum beantragen, müssen Sie Staatsbürger eines Landes sein, das einen Handels- und Schifffahrtsvertrag mit den USA abgeschlossen hat (siehe obige Liste).
  • Wenn Sie ein E-2 Visum als Angestellter eines Unternehmens beantragen, muss das Unternehmen mindestens 50% im Besitz von Bürgern aus einem Land sein, das einen Vertrag mit den Vereinigten Staaten unterzeichnet hat.
  • Nicht alle Angestellten haben Anspruch auf ein E-2 Visum. Der Arbeitnehmer muss Staatsbürger eines Vertragslandes sein und gleichzeitig eine Aufsichts-, Leitungs- oder Führungsposition innehaben oder der Angestellte muss über Fachwissen verfügen, das kein anderer Angestellter im Unternehmen hat.
  • Der Anleger muss beabsichtigen, einen „erheblichen“ Betrag in die Vereinigten Staaten zu investieren. Für das E-2 Visum ist kein spezifischer Betrag erforderlich, die Investitionssummen beginnen jedoch normalerweise bei $100,000 (wobei oft auch geringere Investitionen ausreichen).
  • Die Investition muss so gestaltet sein, dass sie den Vereinigten Staaten in irgendeiner Weise zugute kommt. Der Investor kann nicht nur investieren, um Gewinn für die Familie oder sich selbst zu erzielen
  • Der Investor muss investieren, um das Geschäft weiterzuentwickeln
  • Der Investor muss Geld auf ein Bankkonto einzahlen, bis das Visum genehmigt ist.
  • Der Investor muss beabsichtigen, nach Abschluss des Investitionsprojekts in sein Heimatland zurückzukehren.

 

Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, sollten Sie möglicherweise ein E-2 Visum beantragen. Wie bei anderen Visa für die USA müssen Sie das Antragsverfahren abschließen. Im Folgenden wird das Verfahren zur Beantragung eines E-2 Visums erläutert.

 

So beantragen Sie das E-2 Visum:

 

Schritt 1) Petition bei USCIS einreichen (falls innerhalb der USA): Wenn Sie sich aus den USA bewerben (z.B. wenn Sie für ein Unternehmen arbeiten oder bereits legal in die USA eingereist sind), müssen Sie das Formular I-129 (Petition for a Non-Immigrant Worker) bei der amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde einreichen. Auf dem Formular müssen Ihre Staatsbürgerschaft, die Investition, die Sie tätigen möchten, und Ihre Absicht, in Ihr Heimatland zurückzukehren, aufgeführt sein. Wenn dieses Formular genehmigt ist, erhalten Sie von USCIS das Formular I-797.

 

Schritt 2) Formular DS-160 einreichen (falls außerhalb der Vereinigten Staaten): Wenn Sie den Antrag von außerhalb der Vereinigten Staaten stellen oder ein amerikanisches Unternehmen in Ihrem Namen einen Antrag gestellt hat, während Sie sich außerhalb des Landes aufhalten, müssen Sie das Formular DS-160 einreichen. Dieses Formular ist das Standardantrag für ein Nichteinwanderungsvisum für die vorübergehende Einreise in die Vereinigten Staaten. Beantworten Sie alle relevanten Fragen auf dem Formular. Das Formular DS-160 finden Sie auf der Website Ihrer örtlichen US-Botschaft oder Ihres US-Konsulats.

 

Schritt 3) Anmeldegebühr bezahlen: Die Antragsgebühr für das E-1 Visum beträgt $205. Zusätzliche Gebühren können erforderlich sein, einschließlich Gebühren für die Erteilung von Visa oder für die Gegenseitigkeit (reciprocity fees). $205 sind jedoch die Standardgebühr für die Beantragung eines E-2 Visums.

 

Schritt 4) Interview in der Botschaft vereinbaren: Alle E-2-Visumantragsteller zwischen 14 und 79 müssen an einem persönlichen Gespräch in einer nahe gelegenen US-Botschaft oder einem US-Konsulat teilnehmen. Es gibt begrenzte Ausnahmen von dieser Anforderung.

 

Schritt 5) Erforderliche Dokumente zusammenstellen: Während Ihres US-Botschaftsinterviews müssen Sie möglicherweise bestimmte Dokumente vorlegen, beispielsweise Dokumente, die Ihre Absicht, nach Hause zurückzukehren, und Ihre Absicht, in die USA zu investieren, belegen. Einzureichende Dokumente können Folgendes umfassen:

 

  • Ein gültiger Reisepass, der mehr als 6 Monate nach Ihrem geplanten Abreisedatum aus den USA abläuft
  • Bestätigungsseiten des Fomulars DS-160, Quittungen für die Zahlung der Antragsgebühren des E-2 Visums und ein Nachweis für das Interview mit der Botschaft
  • Formular DS-156E, das für Händler und Investoren ohne Einwanderungsvertrag erforderlich ist, die mit einem E-2 Visum in die USA einreisen möchten, während sie für einen Arbeitgeber arbeiten
  • Nachweis, dass Sie beabsichtigen, in Ihr Heimatland zurückzukehren, einschließlich des Nachweises einer in Ihrem Heimatland lebenden Familie, eines Stellenangebots in Ihrem Heimatland oder des Nachweises, dass Sie eine Immobilie in Ihrem Heimatland besitzen oder leasen
  • Angaben zu Ihrer Investition in den USA:
    • Die Höhe der Investition
    • Einzelheiten der Investition, einschließlich der Verwendung des Geldes
    • Erläuterung, was mit der Investition erreicht werden soll, einschließlich der Anzahl der Arbeitsplätze, die Ihre Investition für Amerikaner schaffen könnte
    • Persönliche oder geschäftliche Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass Sie über ausreichendes Kapital verfügen
    • Geschäftsplan
  • Nachweis, dass Sie in ein legitimes und legales Unternehmen in den USA investieren, einschließlich:
    • Business-Lizenzen
    • Finanzberichte
    • Büromietverträge oder andere Geschäftsdokumente
    • Steuerrückzahlungen
    • Geschäftsplan
    • Organigramm
    • Namen und Kontaktinformationen von Angestellten oder Geschäftsinhabern

 

Schritt 6) Nehmen Sie an Ihrem Interview teil: Sobald Sie alle oben genannten Informationen zusammengestellt haben, können Sie an Ihrem Vorstellungsgespräch bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat teilnehmen. Der Interviewer überprüft die Angaben in Ihrer Bewerbung. Dann wird Ihr E-2 Visum genehmigt oder abgelehnt.

 

Wie lange dauert die Bearbeitung eines E-2 Visums?

 

Normalerweise dauert es ungefähr 3 bis 6 Wochen, um ein E-2 Visum zu bearbeiten, wobei die Bearbeitungszeiten abhängig von der Arbeitsbelastung Ihrer lokalen US-Botschaft stark variieren können.

 

Wie lange hält mein E-2 Visum?

 

Wenn Ihr E-2-Visumantrag angenommen wird, wird das E-2-Visum zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren erteilt. Sie haben zwei Jahre Zeit, um die Investition abzuschließen. Sie können die Vereinigten Staaten in diesem Zeitraum mehrmals verlassen und wieder einreisen.

 

Wenn Sie kurz vor Ablauf Ihres Visums wieder in die USA einreisen, wird Ihr E-2 Visum möglicherweise automatisch um weitere zwei Jahre verlängert. Sie können das E-2 Visum erneut beantragen, und zwar am Einreisehafen. Alternativ können Sie das Formular I-539 (Antrag auf Verlängerung oder Statusänderung) an USCIS senden. Wenn Ihre Verlängerung genehmigt wurde, ist Ihr E-2 Visum zwei weitere Jahre gültig.

 

Kann ich meinen Status ändern oder eine Green Card mit einem E-2 Visum beantragen?

 

Das E-2-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum, das Ihnen eine vorübergehende Reise in die Vereinigten Staaten ermöglicht, um eine erhebliche Investition zu tätigen. Normalerweise ist das E-2-Visum kein Weg zu einem dauerhaften Aufenthalt in den Vereinigten Staaten (dh Greencard-Status).

 

Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, wie ein E-2-Visuminhaber seinen oder ihren Status ändern kann oder eine Green Card beantragen kann. Wenn Sie mehr als $500.000 in die USA investieren und Arbeitsplätze schaffen, können Sie sich für das EB-5 Einwanderungsvisum qualifizieren. Auf diese Weise erhalten Sie eine Green Card als Gegenleistung für eine erhebliche Investition in den USA.

 

Alternativ können Sie eine Petition von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Familie in den USA erhalten. Ein Arbeitgeber kann Sie beispielsweise für ein H-1B-Visum unterstützen. In diesem Fall können Sie für längere Zeit in den Vereinigten Staaten bleiben und gleichzeitig für ein Unternehmen arbeiten.

 

Kann ich mit meinem E-2 Visum Angehörige in die USA bringen?

 

E-2-Visuminhaber dürfen bestimmte Familienangehörige in die USA mitnehmen, darunter:

 

  • Ihr rechtmäßiger Ehegatte
  • Ihre unverheirateten Kinder unter 21 Jahren

 

Wenn Sie eine dieser beiden Parteien in die USA bringen möchten, müssen Sie ein E-2-Abhängigkeitsvisum beantragen. Es gibt keine separate Kategorie für Angehörige des Inhabers eines E-2 Visums. Die Angehörigen werden unter dem E-2 Visum zusammengefasst.

 

Sie können Ihr E-2 Visum für abhängige Personen gleichzeitig mit Ihrem E-2 Visum beantragen. Oder Ihre Angehörigen können das Visum später beantragen.

 

Der Ehepartner eines E-2-Visuminhabers darf in den USA arbeiten. Ihr Ehepartner muss ein Beschäftigungsgenehmigungsdokument (EAD) durch Einreichung des Formulars I-765 bei USCIS beantragen. Sobald das EAD genehmigt ist, kann der Ehegatte an jedem Arbeitsplatz in den Vereinigten Staaten arbeiten.

 

Alle E-2-Angehörigen dürfen in den USA studieren.

 

Befolgen Sie die oben stehende Anleitung und Sie können mit einem E-2 Visum für Vertragsinvestoren in die USA einreisen.