Wenn Sie Journalist oder Pressevertreter sind und in den USA arbeiten möchten, benötigen Sie wahrscheinlich ein I-Visum. Dies ist ein vorübergehendes Nichteinwanderungsvisum. Dies ermöglicht es ausländischen Pressevertretern, in den Vereinigten Staaten als Vertreter ausländischer Medien zu arbeiten.

 

Eine der Hauptregeln für das I-Visum ist, dass Sie bei einer Medienorganisation mit Sitz außerhalb der USA angestellt sein müssen. Sie können kein I-Visum erhalten, wenn Sie als Medienangestellter für ein US-amerikanisches Unternehmen arbeiten möchten.

 

Das I-Visum deckt ein breites Spektrum medienbezogener Berufe ab, von Filmproduzenten bis hin zu unabhängigen freiberuflichen Journalisten. Die Vereinigten Staaten haben spezielle Regeln, die bestimmen, wer für ein I-Visum qualifiziert ist und wer nicht.

 

Wer braucht ein I-Visum?

 

Im Allgemeinen benötigt jedes Mitglied der ausländischen Medien ein I-Visum, um in den USA zu arbeiten. Wenn Sie in eine der folgenden Kategorien fallen, benötigen Sie ein I-Visum, um zu filmen, zu recherchieren und aus den USA zu berichten:

 

Die meisten Journalisten und einige Filmemacher: Wenn Sie für eine unabhängige Produktionsfirma arbeiten und ein ausländischer Journalist sind, benötigen Sie möglicherweise ein I-Visum, wenn Sie in den USA aktuelle Ereignisse filmen oder einen Dokumentarfilm drehen.

 

Vertriebspartner: Wenn Sie Filme mit Bezug zu aktuellen Ereignissen oder zu Bildungszwecken produzieren oder vertreiben und der Film von einem Unternehmen außerhalb der Vereinigten Staaten finanziert wird, benötigen Sie möglicherweise ein I-Visum.

 

Unter Vertrag stehende Journalisten: Journalisten, die einen Vertrag mit einem ausländischen Medienunternehmen oder einer ähnlichen Organisation abgeschlossen haben, benötigen möglicherweise ein I-Visum, wenn sie informative Nachrichten (einschließlich aktueller Ereignisse) sammeln, jedoch nicht für kommerzielle Zwecke drehen.

 

Journalisten, die über aktuelle Ereignisse berichten: Wenn Sie in die USA reisen, um einem ausländischen Publikum über aktuelle Ereignisse zu berichten, benötigen Sie möglicherweise ein I-Visum.

 

Vertreter des Fremdenverkehrsamtes: Wenn Sie Vertreter eines Tourismusbüros mit gültiger Akkreditierung in Ihrem Land sind, benötigen Sie möglicherweise ein I-Visum. Um sich für ein I-Visum in dieser Kategorie zu qualifizieren, muss Ihre Organisation zumindest teilweise von der ausländischen Regierung finanziert werden, und der Zweck Ihres Besuchs in den Vereinigten Staaten muss darin bestehen, touristische Informationen zu sammeln.

 

Technische Distributoren: Wenn Sie für ein Unternehmen arbeiten, das Videos aus der technischen Industrie in den USA vertreibt, können Sie möglicherweise ein I-Visum beantragen und für die US-Büros dieses Unternehmens arbeiten.

 

Freiberufliche Journalisten: Wenn Sie als Journalist freiberuflich mit einem gültigen Arbeitsvertrag eines ausländischen Medienunternehmens arbeiten, benötigen Sie möglicherweise ein I-Visum, um die USA zu besuchen, vorausgesetzt, Sie reisen in das Land, um Informationen zu sammeln und darüber zu berichten.

 

Alle Arbeitnehmer, die aus oben nicht aufgeführten Gründen in die Vereinigten Staaten einreisen möchten, benötigen möglicherweise ein traditionelles Arbeitsvisum oder eine separate Art von Visum.

 

Für bestimmte Menschen, die in der Medienbranche tätig sind, gibt es möglicherweise auch spezielle Visakategorien, darunter das H-Visum (allgemeines Arbeitsvisum), das O-Visum (Kunst- und Bildungsfachleute) und das P-Visum (für Sportler, Künstler und Entertainer).

 

Wenn Sie aus einem Land stammen, in dem das Visa Waiver-Programm gilt, benötigen Sie ein I-Visum, wenn Sie vorhaben, während Ihres Aufenthalts in den USA an einer der oben genannten Aktivitäten teilzunehmen. Es ist Ihnen nicht gestattet, mit einem ESTA-Antrag in den USA zu arbeiten, und die oben genannten Aktivitäten gelten in den Augen der US-Einwanderungsbehörden als "Arbeit".

 

Möglicherweise benötigen Sie kein I-Visum.

 

Nur weil Sie für eine ausländische Medienorganisation arbeiten, brauchen Sie nicht unbedingt ein I-Visum. Abhängig vom Zweck Ihres Besuchs in den Vereinigten Staaten kann es sein, dass Sie mit einem herkömmlichen B-1 Visum (geschäftlich) oder B-2 Visum (für den allgemeinen Tourismus) auskommen.

 

Sie benötigen möglicherweise kein I-Visum, wenn Sie aus einem der folgenden Gründe in die USA reisen:

 

  • Sie lehren, halten Vorträge oder üben eine akademische Tätigkeit an einem College, einer Universität oder einer ähnlichen Einrichtung aus. Ihre Aktivität darf nicht länger als 9 Tage dauern und Sie können keine Zahlungen von mehr als 5 Instituten erhalten.
  • Sie nehmen an Konferenzen, Besprechungen, Seminaren oder Kongressen in den USA teil, ohne über die Ereignisse zu berichten (Sie nehmen nur teil).
  • Sie sind ein ausländischer Medienvertreter, der über die Vereinten Nationen berichtet.
  • Sie machen Urlaub oder reisen im Urlaub durch die USA, ohne zu arbeiten oder über die Reise zu berichten.
  • Sie forschen unabhängig.
  • Sie fotografieren, erhalten jedoch keine Zahlung für diese Fotos von einem US-amerikanischen Unternehmen.

 

In allen oben genannten Situationen benötigen Sie möglicherweise nur ein B-1 oder B-2 Visum, und es ist unwahrscheinlich, dass Sie ein I-Visum benötigen.

 

I-Visumbestimmungen

 

Das I-Visum hat überraschend lockere Anforderungen. Wenn Sie in Ihrem angegebenen Beruf ein Mitglied der ausländischen Presse sind, dann können Sie sich im Allgemeinen für ein I-Visum qualifizieren. Für die Lizenzierung oder andere Anmeldeinformationen gelten keine besonderen Anforderungen.

 

Wie beantrage ich ein I-Visum?

 

Die Beantragung eines I-Visums erfolgt in ähnlicher Weise wie die Beantragung eines Nicht-Einwanderungsvisums. Sie müssen diesen Vorgang abschließen, unabhängig davon, ob Sie aus einem Land des Visa Waiver-Programms stammen oder nicht.

 

Schritt 1) Füllen Sie das Formular DS-160 aus: DS-160 ist ein Online-Formular, das Sie über die Website Ihrer örtlichen US-Botschaft erhalten. Füllen Sie das Formular aus, um eine Bestätigungsseite und einen Barcode zu erhalten, die Sie für den nächsten Schritt benötigen.

 

Schritt 2) Bezahlen Sie die I-Visum-Antragsgebühr: Für das I-Visum wird eine Antragsgebühr von 185 US-Dollar erhoben, ähnlich wie bei anderen Visa für die Einreise in die Vereinigten Staaten.

 

Schritt 3) Planen Sie Ihr Interview: I-Visumantragsteller zwischen 14 und 79 Jahren müssen an einem persönlichen Interview in einer US-Botschaft teilnehmen. Das Interview soll Informationen zu Ihrer Bewerbung überprüfen und sicherstellen, dass Sie keine Bedrohung für die USA darstellen.

 

Schritt XNUMX) Bereiten Sie Ihre Dokumente vor: Möglicherweise müssen Sie bestimmte Dokumente einreichen, bevor Sie zu Ihrem Vorstellungsgespräch bei einer US-Botschaft eintreffen. Erforderliche Dokumente können Folgendes umfassen:

 

  • Gültiger Reisepass (gültig für mindestens 6 Monate nach Ihrem geplanten Abreisedatum aus den USA)
  • Bestätigungsseite des DS-160 Formulars
  • Bestätigung des Termins für das Interview
  • Eine Bestätigung, dass Sie die Visumantragsgebühr in Höhe von $185 entrichtet haben
  • Schreiben Ihres Arbeitgebers, das den Grund für Ihren Besuch in den Vereinigten Staaten erläutert, die Ereignisse, über die Sie berichten möchten, die Entschädigung, die Sie erhalten, und die Dauer Ihres Arbeitsvertrags
  • Dokumente, Lizenzen oder andere Qualifikationen, die belegen, dass Sie ein legitimer Journalist oder ein Mitglied der Medien sind. Dokumente können einen Presseausweis, Arbeitsverträge, journalistische Akkreditierungen oder Informationen zu zuvor veröffentlichten Artikeln enthalten.
  • Medizinische Dokumente, die bestätigen, dass Sie bei guter Gesundheit sind
  • Polizeidokumente, aus denen hervorgeht, dass Sie nicht vorbestraft sind

 

Schritt XNUMX) Nehmen Sie am Interview teil: Treffen Sie zu Ihrem ausgemachten Termin in der US-Botschaft ein, um das Interview zu beginnen. Der Interviewer wird Ihnen einige Fragen zu Ihrem Besuch in den Vereinigten Staaten stellen. Antworten Sie wahrheitsgemäß.

 

Wie lange dauert die Bearbeitung eines I-Visums?

 

Das I-Visum ist eines der schnelleren Visa für die US-Einwanderungsbehörden. Im Allgemeinen kann es in ungefähr 1 bis 3 Wochen verarbeitet werden. Abhängig von der Arbeitsbelastung Ihrer örtlichen US-Botschaft können die Bearbeitungszeiten jedoch länger dauern.

 

Wie lange ist mein Visum gültig?

 

Das I-Visum ist so lange gültig, wie es für die Erledigung Ihrer Arbeit in den USA erforderlich ist. Die US-Einwanderungsbehörden erteilen in der Regel ein I-Visum für die Dauer Ihres angegebenen Arbeitsvertrags in den USA. Wenn Ihr Vertrag keine festgelegte Laufzeit hat, ist Ihr Visum in der Regel ein Jahr lang gültig.

 

Wenn sich Ihr Visum dem Ablaufdatum nähert, Sie jedoch beabsichtigen, in den USA zu bleiben, müssen Sie eine Verlängerung beantragen. Reichen Sie das Formular I-539 (Antrag auf Ausweitung / Änderung des Nichteinwanderungsstatus) bei den US-amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörden ein.

 

Verlängerungen für I-Visa werden in der Regel für einen Zeitraum von einem Jahr erteilt, wobei Sie möglicherweise nachweisen müssen, dass Sie in dieser Zeit für eine ausländische Medienorganisation arbeiten.

 

Kann ich mit einem I-Visum eine Green Card erhalten?

 

Ein I-Visum wird nicht als Weg zu einer Green Card angesehen. Stattdessen können Sie mit einem I-Visum vorübergehend als Mitglied der ausländischen Medien oder der Presse in den USA arbeiten.

 

Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen ein Inhaber eines I-Visums seinen Status ändern kann. Möglicherweise werden Sie von einem US-amerikanischen Unternehmen eingestellt, das bereit ist, Sie für ein H-1B Visum zu sponsern. Dies kann ein Weg zu einer Green Card und einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung sein.

 

In anderen Fällen können Sie einen US-Bürger heiraten oder sich von einem Familienmitglied sponsern lassen. Obwohl das I-Visum normalerweise kein Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung ist, gibt es Situationen, in denen Sie Ihren Einwanderungsstatus ändern können.

 

Kann ich mit einem I-Visum Angehörige in die USA bringen?

 

Mit dem I-Visum können Sie für die Dauer Ihres Vertrages in Amerika eine abhängige Person in die USA mitnehmen.

 

Ihre Angehörigen müssen in eine der folgenden zwei Kategorien fallen:

 

  • Ehepartner eines Inhabers eines I-Visums
  • Unverheiratete Kinder unter 21 eines Inhabers eines I-Visums

 

Ehepartner und Kinder können ein sogenanntes abgeleitetes I-Visum oder ein abhängiges I-Visum beantragen. In der Regel beantragen Angehörige ein Derivat-I-Visum, während Sie ein I-Visum beantragen. Beantragen Ihre Angehörigen zu einem späteren Zeitpunkt ein abhängiges Visum, müssen Ihre Angehörigen den Nachweis Ihres I-Visums erbringen.

 

Abhängige, die mit einem abhängigen I-Visum in die USA reisen, können in den USA studieren, ohne dass ein herkömmliches F-1 Studentenvisum notwendig ist. Es ist Ihnen jedoch nicht gestattet, in den USA mit einem abhängigen I-Visum zu arbeiten.