Status von EU-Bürgern im Vereinigten Königreich nach dem Brexit.

 

In diesem Artikel:

 

 

Je näher Großbritannien dem Brexit kommt, desto größer wird die Unsicherheit der EU-Bürger in Großbritannien über ihre Berechtigung, in Großbritannien zu bleiben.

 

Als EU-Bürger benötigen Sie einen vorher festgelegten ("pre-settled") oder festgelegten ("settled") Status, um auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ohne Einschränkungen in Großbritannien leben zu können. Um einen dieser Aufenthaltsstatus im Vereinigten Königreich zu erhalten, müssen Sie sich im Rahmen des EU-Settlemt Scheme von März 2019 bis zum 30. Juni 2021 bewerben.

 

Dennoch gibt es Ausnahmefälle, in denen Sie als EU-Bürger in der Großbritannien nach dem Brexit, ohne dass Sie einen Pre-Settled- oder Settled-Status erhalten müssen. Dies ist möglich, wenn Sie irischer Staatsbürger oder EU-Bürger mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis (ILR) oder unbefristeter Aufenthaltserlaubnis (ILE) sind.

 

Was ist ein Pre-settled und ein Settled Status?

 

Der Status "settled" und "pre-settled" ist für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen (EU und Nicht-EU) vorgesehen, um auch nach dem Brexit im Vereinigten Königreich zu bleiben.

 

Dieser Status von EU-Bürgern im Vereinigten Königreich ist nur über Online-Dienste nachprüfbar. Wenn Sie sich aus dem Ausland bewerben und keine biometrische Aufenthaltskarte besitzen, kann Ihnen in einem physischen Dokument ein Pre-settled- oder Settled-Status ausgestellt werden.

 

Was bedeutet der Brexit für EU-Bürger, die bereits in Großbritannien leben?

 

Ihr Aufenthalt als EU-Bürger in Großbritannien ohne einen vorab festgelegten oder festgelegten Status ist zum 31. Dezember 2020 illegal. Diese Regel gilt auch für Ehegatten britischer Staatsangehöriger in der EU.

 

Wenn Sie ein Familienmitglied (EU oder Nicht-EU) eines "pre-settled" oder "settled" Bürgers im Vereinigten Königreich sind, können Sie auch nach Ablauf der Frist den Beitritt über dasselbe System beantragen.

 

Selbst wenn Sie ein EU-Bürger mit einem ständigen Aufenthaltsrecht in Großbritannien sind, sollten Sie nach dem 31. Dezember 2020 den Status einer niedergelassenen Person beantragen. Sie müssen jedoch nicht nachweisen, dass Sie einen ununterbrochenen Aufenthalt in Großbritannien verbracht haben, oder die entsprechende Anmeldegebühr entrichten.

 

Wenn Sie ein EU-Bürger sind, der in Großbritannien mit einer ILR lebt, können Sie Ihren Status ändern und sich als ansässige Person eintragen lassen. Dies ist jedoch nicht erforderlich. Mit einem ILR dürfen Sie sich unbegrenzt in Großbritannien aufhalten.

 

Wie qualifiziere ich mich für einen "pre-settled" oder "settled" Status?

 

Als EU-Bürger oder ein Familienangehöriger eines EU-Bürgers sind Sie nur dann berechtigt, einen Niederlassungsstatus im Vereinigten Königreich zu erhalten, wenn Sie dort fünf aufeinanderfolgende Jahre gelebt haben oder ab dem 31. Dezember 2020 dort leben.

 

Wenn Sie weniger als fünf Jahre ohne Unterbrechung in Großbritannien gelebt haben, können Sie nur nach Abschluss der fünf Jahre ohne Unterbrechung einen "pre-settled" Aufenthaltsstatus erhalten, um ein ansässiger Staatsbürger zu werden.

 

Wenn Ihre ununterbrochene Aufenthaltsdauer in Großbritannien berechnet wird, werden Ihre Aufenthalte außerhalb Großbritanniens nur dann addiert, wenn sie nicht mehr als sechs vollständige Monate pro Jahr betragen. Aufenthalte bis zu einem Jahr werden in Ausnahmefällen gezählt, wenn Sie das Vereinigte Königreich wegen eines wichtigen Problems wie Studium, Geburt eines Kindes, Berufsausbildung, schwerer Krankheit, Tod und ähnlichem verlassen haben. Ebenso werden Aufenthalte beliebiger Länge berechnet, wenn Sie das Vereinigte Königreich verlassen haben, um an einer Wehrpflicht teilzunehmen.

 

Rechte von EU-Bürgern mit und ohne Niederlassung in Großbritannien

 

Ihre Rechte sind in Großbritannien garantiert, wenn Sie als EU-Bürger entweder einen "pre-settled" oder einen "settled" Status haben, selbst wenn das Vereinigte Königreich die Europäische Union offiziell verlässt.

 

"Settled"

 

Mit einem "settled" Status können Sie:

 

  • Ihre Familienmitglieder mitbringen.
  • Sich einen Job suchen.
  • Leistungen und Renten in Anspruch nehmen.
  • Großbritannien verlassen und so oft zurückkehren, wie Sie wollen.
  • Die Gesundheitsleistungen des NHS in Anspruch nehmen.
  • Sich an einer Hochschule einschreiben bzw. weiterstudieren.
  • Nach fünf aufeinanderfolgenden Jahren in Großbritannien britischer Staatsbürger werden.

 

Darüber hinaus erhalten Ihre Kinder, die in Großbritannien geboren wurden, während Sie einen "settled" Status haben, automatisch die britische Staatsbürgerschaft.

 

"Pre-settled"

 

Als Person mit vorab festgelegtem Status haben Sie die gleichen Rechte wie Personen mit festgelegtem Status, wobei Ihr Status lediglich noch nicht festgesetzt ist.

 

Mit einem "pre-settled" Status können Sie bis zu fünf Jahre in Großbritannien bleiben. Nach dieser legal in Großbritannien verbrachten Zeit können Sie ein dauerhafter Staatsbürger werden.

 

Ihre Kinder, die geboren werden, während Sie einen vorab festgelegten Status haben, sind automatisch britische Staatsbürger, wenn ihr zweites Elternteil entweder ein britischer Staatsbürger ist, ein ansässiger Staatsbürger ist, ein gültiges ILR oder eine gültige ILE hat oder ein Adoptionsrecht in Großbritannien besitzt.

 

Wer kann sich in weniger als fünf Jahren ohne Unterbrechung in Großbritannien niederlassen?

 

Um sich in weniger als fünf aufeinander folgenden Lebensjahren in Großbritannien niederlassen zu können, müssen Sie in eine der folgenden Kategorien fallen:

 

  • Plötzliche dauerhafte Behinderung. Sie müssen vorher angestellt/selbständig gewesen sein.
    • Die dauerhafte Behinderung muss durch einen Unfall oder eine Krankheit verursacht werden.
    • Sie müssen zwei Jahre zuvor in Großbritannien gelebt haben. Wenn nicht, müssen Sie Ehepartner/Lebenspartner eines britischen Staatsbürgers sein.
    • Sie sind ein Familienmitglied eines EU-Bürgers.
  • Vorruhestand/Erreichen des gesetzlichen Rentenalters.
    • Sie müssen ständig beschäftigt gewesen sein. Ansonsten musst du gelebt haben in Großbritannien für drei aufeinanderfolgende Jahre. Im letzten Jahr vor Ihrer Pensionierung müssen Sie selbstständig gewesen sein.
    • Sie sind verheiratet mit einem britischen Staatsbürger oder haben einen britischen Lebensgefährten.
    • Sie sind ein Familienmitglied eines EU-Bürgers.
  • Beschäftigung/Selbstständigkeit in einem anderen EU-Staat.
    • Sie müssen zuvor drei Jahre in Folge in Großbritannien gelebt, gearbeitet oder selbständig gearbeitet haben.
    • Sie haben Großbritannien nicht dauerhaft verlassen, da Sie mindestens einmal in der Woche hierher zurückkehren mussten.
    • Sie sind ein Familienmitglied eines EU-Bürgers.
  • Tod Ihres EU-Familienmitglieds.
    • Ihr Familienmitglied in der EU muss vor seinem Tod eine Anstellung oder eine selbständige Tätigkeit ausgeübt haben.
    • Sie müssen unmittelbar vor dem Tod des EU-Familienmitglieds bei ihm gelebt haben.
    • Ihr EU-Familienmitglied muss vor seinem Tod mindestens zwei Jahre hier gelebt haben.
    • Die Todesursache Ihres EU-Familienangehörigen muss ein arbeitsbedingter Unfall/eine arbeitsbedingte Krankheit gewesen sein.

 

Erhalten meine Familienmitglieder den gleichen Status?

 

Ihre Nicht-EU-Familienmitglieder können denselben Status wie Sie erhalten, wenn sie dazu berechtigt sind.

 

Hier ist eine Liste von Nicht-EU-Familienmitgliedern, die denselben Status wie Sie in Großbritannien erhalten können:

 

  • Ihr Ehepartner/Lebenspartner.
  • Ihr Partner in einer langjährigen Beziehung. Dies ist keine Ehe / zivilrechtliche Partnerschaft.
  • Kinder/Enkel/Urenkel von Ihnen/Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner. Sie müssen jünger als 21 sein.
  • Abhängige Kinder von Ihnen/Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner. Sie können jeden Alters sein, sofern sie keine selbständigen Personen sind.
  • Abhängige Eltern/Großeltern/Urgroßeltern von Ihnen/Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner. Sie können jeden Alters sein, sofern sie keine selbständigen Personen sind.
  • Ein weiteres unterhaltsberechtigtes Familienmitglied von Ihnen/Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner. Gilt nur, wenn sie eine britische Aufenthaltskarte besitzen, die auf der Beziehung basiert, die Sie zu ihnen haben.

 

Familienmitglieder, die außerhalb Großbritanniens leben

 

Ihre Familienmitglieder, die bis zum 31. Dezember 2020 außerhalb Großbritanniens leben, können nach diesem Datum zu Ihnen stoßen und denselben Status wie Sie in Großbritannien erhalten, sofern sie dazu berechtigt sind.

 

Hier ist eine Liste von Umständen, unter denen Familienmitglieder, die außerhalb des Großbritannien kann sich Ihnen nach dem Brexit anschließen und einen pre-settled/settled Status wie Sie in Großbritannien annehmen:

 

  • Sie müssen Ihr Ehepartner/Lebenspartner, ein Partner in einer dauerhaften Beziehung, ein Kind/Enkel oder ein unterhaltsberechtigter Elternteil/Großelternteil sein.
  • Sie müssen vor dem 31. Dezember 2020 ein Familienmitglied gewesen sein.
  • Sie müssen weiterhin Ihre Familienmitglieder sein, auch nachdem sie nach Großbritannien gekommen sind.

 

Status für EU-Bürger, die jünger als 21 Jahre sind

 

Wenn Sie ein EU-Bürger sind, der jünger als 21 ist, und in Großbritannien leben, erhalten Sie ebenfalls den Status „pre-settled“ oder „settled“ in Großbritannien, sofern Sie dazu berechtigt sind. Sie müssen einen Elternteil/Ehepartner/Lebenspartner haben, der EU-Bürger ist.

 

Der Antrag muss in einem solchen Fall von Ihnen, Ihren Eltern, Großeltern oder Erziehungsberechtigten gestellt werden.

 

Voraussetzungen für die Beantragung des Status "Abgerechnet" und "Vorab festgelegt"

 

Sie müssen den Antrag für den Status "Abgerechnet" oder "Abgerechnet" über ein Online-Formular stellen. Wenn Sie vor dem 30. Juni 2021 einen fünfjährigen ununterbrochenen Aufenthalt in Großbritannien absolvieren, wird empfohlen, an diesem oder nach diesem Datum direkt den Status als erledigt zu beantragen. Wenn Ihr vollständiger ununterbrochener Aufenthalt in Großbritannien weniger als fünf Jahre vor diesem Datum liegt, müssen Sie zuerst einen vorab festgelegten Status beantragen.

 

Wenn Sie ein Familienmitglied eines EU-Bürgers sind, wird empfohlen, zusammen mit Ihrem EU-Familienmitglied einen Antrag auf einen "pre-settled" oder "settled" Status zu stellen, um eine schnellere Entscheidung zu treffen.

 

Der Nachweis Ihrer Bewerbung wird in einer gescannten Version über das Online-Formular akzeptiert. Sie können sie jedoch auch in physischem Format über die Post senden.

 

Hier sind die Dokumente, die Sie vorlegen müssen, wenn Sie den Status "pre-settled" oder "settled" im Vereinigten Königreich beantragen:

 

  • Dokumente, die Ihre Identität und Nationalität belegen.
    • Ihr gültiger Reisepass / Personalausweis.
    • Ihr gültiger Reisepass / Ihre gültige biometrische Aufenthaltskarte. (Wenn Sie ein Nicht-EU-Familienmitglied eines EU-Bürgers sind).
    • Ein aktuelles digitales Foto von Ihnen.
  • Der Nachweis Ihres ständigen Aufenthalts in Großbritannien. Sie müssen die Aktivitäten nachweisen, die Sie in den letzten fünf Jahren Ihres ununterbrochenen Aufenthalts in Großbritannien ausgeübt haben.
  • Rechnungsbeilagen.
  • Formelle Briefe, die Sie per Post erhalten haben.
  • Nachweis Ihrer Selbständigkeit.
    • Registrierung zur Selbsteinschätzung bei <i>HM Revenue and Customs</i> (HMRC).
    • Geschäftsunterlagen für die Steuererklärung, die Einnahmen und Kosten anzeigen.
    • P60 unter Einbeziehung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
    • Einkommensteuerunterlagen.
    • Nationale Versicherungsdokumente.
    • Umsatzsteuer-Registrierungsdokumente als Selbständiger.
    • MwSt.-Zulassungsbescheinigung.
    • Umsatzsteuererklärung mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Form eines Ausdrucks und eine Kopie.
    • Dokumente über selbstständige Tätigkeiten.
    • Dokumente einer aktiven Handelsaktivität.
    • Dokumente der Beteiligung an einer Geschäftspartnerschaft.
    • Dokumente der Beteiligung an einem Geschäft mit begrenzter Aktivität.
    • Dokumente eines Franchise.
  • Nachweis Ihrer Anstellung.
    • P60 der letzten fünf Jahre. (Oder die folgenden Dokumente).
    • Drei Gehaltsabrechnungen für jedes Jahr. Sie können monatlich oder wöchentlich sein.
    • Brief des Arbeitgebers, der die Beschäftigungszeiten und ein Jahresgehalt des EWR-Staatsangehörigen bestätigt (Wenn Sie keines der oben genannten Dokumente senden können, senden Sie die folgenden).
    • Schreiben zur Annahme des Rücktritts.
    • Entscheidungen des Arbeitsgerichts.
    • Formeller Arbeitsvertrag.
    • Kündigungsschreiben des Arbeitsverhältnisses.
    • P45 - wird einem Arbeitnehmer beim Verlassen des Arbeitsplatzes übergeben
  • Nachweis Ihrer Selbstversorgung.
  • Der Nachweis Ihres Studiums.
    • Bescheinigung über die Einschreibung in ein Studium/Formelles Schreiben eines akkreditierten Bildungsanbieters. Es muss die Dauer Ihres Studiums, das Studienfach und die Qualifikation angeben, die Sie nach Abschluss des Studiums erhalten möchten.
    • Bankauszüge jedes Studienjahres/Stipendienbescheinigung. Sie müssen die Zahlung der Studiengebühren oder die Deckung der Studienkosten durch ein Stipendium nachweisen.
    • Rechnungen des jeweiligen Bildungsträgers.
  • Der Nachweis Ihrer Reisen.
    • Einreisestempel für die britische Grenze in Ihrem Reisepass.
    • Flug- oder Bahntickets für Ihre Reisen nach Großbritannien.
  • Belege für Ihre Beziehung zu dem in Großbritannien lebenden EU-Bürger. (Wenn Sie ein Nicht-EU-Familienmitglied eines EU-Bürgers sind).
  • Geburtsurkunde / Adoptionsurkunde.
    • Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaft.
    • Reisepass/Personalausweis Ihres in Großbritannien lebenden EU-Familienangehörigen.
    • Nachweise dafür, dass Ihr EU-Familienmitglied in Großbritannien lebt.
    • Biometrische Informationen. (Wenn Sie noch keine biometrische Aufenthaltskarte besitzen). Sie müssen Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke beim Antragszentrum in Großbritannien einreichen.
  • Vorstrafen (Wenn Sie älter als 18 sind). Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und Beweise werden von den Behörden anhand der britischen Kriminaldatenbanken überprüft. Normalerweise sollte eine Beteiligung an geringfügigen Straftaten Ihre Bewerbung nicht beeinträchtigen. Wenn Sie an schweren Straftaten beteiligt waren, wird die Entscheidung über Ihre Berechtigung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Umstände getroffen. Wenn Sie inhaftiert sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, müssen jedoch nach dem Datum Ihrer Freilassung fünf Jahre lang ununterbrochen in Großbritannien bleiben.
  • Adoptionsgerichtliche Anordnung / gleichwertiges, anerkanntes Adoptionsdokument. (Wenn Sie Elternteil eines adoptierten Kindes sind).

 

Zusätzliche Dokumente

 

Zusätzliche Dokumente, die gesendet werden müssen, wenn Sie in weniger als fünf aufeinander folgenden Jahren einen Antrag auf einen "settled Status" stellen:

  • Plötzliche dauerhafte Behinderung.
    • Schreiben eines Arztes/medizinischen Beraters zur Bestätigung einer dauerhaften Behinderung.
    • Ein Schreiben eines Arztes / medizinischen Beraters, in dem angegeben wird, dass sich die Gründe der Behinderung auf die von ihm geleistete Arbeit beziehen.
    • Nachweis Ihrer Beschäftigung/Selbstständigkeit unmittelbar vor der Invalidität.
  • Vorruhestand/Erreichen des gesetzlichen Rentenalters.
    • Offizieller Ruhestandsbrief mit allen Details zum Ruhestand, der vom Arbeitgeber ausgestellt werden muss.
    • Schreiben der Rentenversicherungsbehörde sowie Kontoauszüge und Bestätigung des Eingangs der Rentenzahlung.
    • Nachweis Ihrer Anstellung/Selbstständigkeit.
  • Beschäftigung/Selbstständigkeit in einem anderen EU-Staat.
    • Arbeitsnachweis in einem anderen EU-Staat.
    • Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in einem anderen EU-Staat.
    • Kontoauszug mit Gehaltsbeleg.
    • Bezahlter Beitrag.
    • Wohnsitznachweis des EU-Familienangehörigen in einem anderen EU-Land.
    • Mietverträge.
    • Rechnungsbeilagen.
    • Formelle Briefe, die Sie per Post erhalten haben.
  • Tod Ihres EU-Familienmitglieds.
    • Todesurkunde.
    • Nachweis der Beschäftigung/Selbstständigkeit Ihres EU-Familienangehörigen vor dessen Tod.
    • Beweis, dass sie kurz vor ihrem Tod zusammengelebt haben.
    • Nachweis des Aufenthalts des EU-Familienangehörigen kurz vor seinem Tod im Vereinigten Königreich.
    • Ein Schreiben eines Arztes / medizinischen Beraters, in dem angegeben wird, dass sich die Gründe der Behinderung auf die von ihm geleistete Arbeit beziehen.

 

Wie viel kostet es, sich im Rahmen des <i>EU Settlement Scheme </i> zu bewerben?

 

In der folgenden Tabelle sind die Gebühren für die Beantragung im Rahmen des <i>EU Settlement Scheme</i> aufgeführt:

 

Kategorie des Antragstellers Anmeldegebühr
16 Jahre und älter 65£
Unter 16 Jahren 32.50£
Inhaber eines gültigen ILR oder ILE Frei
Inhaber eines dauerhaften Wohnsitzes im Vereinigten Königreich Frei
Wechsel vom "pre-settled" zum "settled" Status Frei
Kinder in kommunaler Obhut Frei

 

War dieser Artikel hilfreich für Sie?

Administrator

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar

Du musst angemeldet sein, um eine Bewertung zu posten.