Wenn Sie für ein Unternehmen mit einer US-amerikanischen Niederlassung, Zweigstelle, Tochtergesellschaft oder Muttergesellschaft arbeiten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf ein L-1 Visum. Das L-1A Visum ist eine von zwei Arten von Visa. Lesen Sie weiter und erfahren Sie alles, was Sie über die Beantragung des Visums wissen müssen.

 

Wie funktioniert das L-1A Visum?

 

Erstens ist das L-1A Visum speziell für Mitarbeiter in führenden oder leitenden Funktionen konzipiert. Um sich für dieses Visum zu qualifizieren, müssen Sie ein Transfer- oder Beförderungsangebot von Ihrem Unternehmen erhalten haben. Wenn Sie derzeit keine Management- oder Führungsposition innehaben, muss Ihre neue Position in den USA eine Management- oder Führungsposition sein.

 

Ihre neue Position muss mehr als nur ein Name sein. Um sich für das L-1A Visum zu qualifizieren, müssen Sie tatsächlich als Manager oder Führungskraft tätig sein. Sie können nicht einfach einen beliebigen Titel erhalten und sich für das L-1A Visum qualifizieren. Die US-Einwanderungsbehörde prüft Ihre Stellenbeschreibung, um festzustellen, ob Ihre neue Position korrekt als Führungsposition bezeichnet werden kann.

 

Wird Ihre Position als Führungsposition angesehen? Hier sind die Fragen, die die US-Einwanderungsbehörden stellen können:

 

Sind Sie ein Manager?

 

Die US-Einwanderungsbehörden stellen möglicherweise die folgenden Fragen, um festzustellen, ob Sie ein Manager sind oder nicht:

 

  • Gibt Ihnen Ihre Position die Befugnis, Mitarbeiter einzustellen und zu entlassen? Wenn Ihr Unternehmen über einen Personalreferenten verfügt, können Sie diesem Personalreferenten aufgrund Ihrer Position empfehlen, dass er Personen einstellt oder entlässt?
  • Sind Sie für das gesamte Unternehmen oder einen bestimmten Unternehmensbereich verantwortlich? Haben Sie Rechte und Pflichten, die wesentlich über die eines normalen Angestellten hinausgehen?
  • Haben Sie Kontrolle über Vorgesetzte und untergeordnete Mitarbeiter des Unternehmens oder einer bestimmten Abteilung innerhalb des Unternehmens?

 

Wie Sie sich vorstellen können, gibt es für diese Anforderungen einige „Grauzonen“. Jemand könnte zum Beispiel eine bestimmte Abteilung innerhalb des Unternehmens leiten. Wenn diese Person jedoch nur den laufenden Betrieb überwacht und einem anderen Vorgesetzten Bericht erstattet, wird sie möglicherweise nicht als Manager oder Führungskraft im Sinne des L-1A Visums angesehen.

 

Sind Sie eine Führungskraft?

 

Die US-Einwanderungsbehörden haben unterschiedliche Anforderungen an Führungskräfte, die in den USA mit einem L-1A Visum arbeiten. Sie können als Führungskraft für Einwanderungszwecke angesehen werden, wenn Sie die folgenden Fragen mit Ja beantworten:

 

  • Werden Sie nur von Stakeholdern und einem Aufsichtskomitee beaufsichtigt und nicht von anderen?
  • Sind Sie für die Erstellung von Richtlinien und Vorschriften für Ihr Unternehmen verantwortlich?
  • Haben Sie neben den Stakeholdern und dem Verwaltungsrat die ultimative Entscheidungsgewalt über das Unternehmen?

 

Wenn Sie anderen Personen als den Stakeholdern und dem Board of Directors Bericht erstatten, erfüllen Sie möglicherweise nicht die Kriterien, um eine Führungskraft zu sein. Im Allgemeinen prüfen die Einwanderungsbehörden die Befugnisse und die Aufsicht, die Sie in Ihrem Unternehmen haben, um festzustellen, ob Sie eine Führungskraft sind. Ein CEO ist beispielsweise eine Führungskraft, weil der CEO nur dem Verwaltungsrat und den Stakeholdern Bericht erstattet und nur zu einem geringen Grad überwacht wird.

 

Visumbestimmungen für L-1A

 

Die Visumbestimmungen für L-1A ähneln den Visumbestimmungen für L-1. Sie umfassen Folgendes:

 

  • Ihnen muss eine Versetzung oder Beförderung in eine Position als Manager oder Führungskraft angeboten werden.
  • Sie müssen derzeit für ein Unternehmen angestellt sein, das eine Niederlassung, Zweigstelle, Tochtergesellschaft oder Muttergesellschaft in den USA hat.
  • Sie müssen mindestens ein 1 Jahr der vorangegangenen 3 Jahre im Unternehmen beschäftigt gewesen sein.

 

So beantragen Sie das L-1A Visum.

 

Führen Sie die folgenden Schritte aus, um ein L-1A Visum in den USA zu beantragen:

 

Schritt 1) Erhalten Sie eine Möglichkeit zum Transfer oder eine Beförderung.

 

Ihre Versetzung oder Beförderung muss in eine Position als Führungskraft oder Manager erfolgen.

 

Schritt 2) Reichen Sie das I-129-Formular ein

 

Ihr Arbeitgeber muss das Formular I-129 im Rahmen einer Einzel- oder Rahmenpetition einreichen:

 

Einzelne Petitionen: Die individuelle Petition ermöglicht es einem Mitarbeiter, einen Antrag für das L-1 Visum zu stellen. Die individuelle Petition wird das Unternehmensformular I-129 (Petition für einen ausländischen Arbeitnehmer) enthalten. Der zusätzliche L-Nachtrag muss ebenfalls eingereicht werden. Beide Dokumente werden bei den Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörden der Vereinigten Staaten (USCIS) eingereicht, damit Ihr Gesuch auch eine offizielle Petition darstellt. Sobald der individuelle L-1-Visumantrag genehmigt wurde, erhält Ihr Arbeitgeber das Formular I-797.

 

Blanket-Petitionen: Mit Pauschalanträgen können größere Unternehmen Anträge für mehrere Angestellte gleichzeitig stellen, was den Papieraufwand und die Kosten senkt. Um sich als größeres Unternehmen zu qualifizieren, muss Ihr Unternehmen über einen bestimmten Umsatz oder eine bestimmte Anzahl von Angestellten verfügen. Sie müssen beispielsweise einen kombinierten Umsatz von $XNUMX Mio. und mindestens XNUMX Angestellte in den USA haben. Wenn Ihr Unternehmen mehrere Angestellte in die USA entsenden möchte, sollte Ihr Arbeitgeber das Formular I-XNUMXS (Nichteinwanderer-Petition auf der Grundlage einer L-XNUMX Blanket Petition) einreichen. Dieses Formular muss an USCIS gesendet werden. Sobald die Petition eingereicht wurde, erhält der Arbeitgeber das Formular I-XNUMX, das über einen Zeitraum von drei Jahren für eine Reihe verschiedener Petitionen von Angestellten verwendet werden kann. Alle Personen, die mit einem L-XNUMX Visum in die USA einreisen möchten, beziehen sich auf das Formular I-XNUMX des Unternehmens.

 

Schritt 3) Warten Sie, bis Ihr Arbeitgeber alle Bearbeitungsgebühren für das L-1A Visum bezahlt hat.

 

Arbeitsvisa sind mit verschiedenen Gebühren verbunden. Ihr Unternehmen muss alle diese Gebühren bezahlen - Ihr Unternehmen kann Sie nicht zur Zahlung der Gebühren auffordern. Zu den Gebühren, die vor dem Fortfahren bezahlt werden müssen, gehören:

 

Formular I-129 Anmeldegebühr: $460

US-amerikanisches Gesetz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Arbeitskräfte (ACWIA) $750 (für Unternehmen mit 25 oder weniger Vollzeitbeschäftigten in den USA) oder $1.500 (für Unternehmen mit 26 oder mehr Vollzeitbeschäftigten in den USA)

Gebühr für Betrugsbekämpfung und -aufdeckung: $500

Gebühr für Arbeitgeber mit 50 oder mehr Arbeitnehmern, von denen mehr als die Hälfte ausländische Arbeitnehmer sind: $4.000

Premium-Bearbeitungsgebühr (für beschleunigte Visa-Bearbeitung): $1.225

 

Schritt 4) Schicken Sie das DS-160-Formular ab.

 

Schließlich ist es Zeit, Ihren eigenen Teil des L-1A Visums zu bearbeiten. An diesem Punkt können Sie das DS-160-Formular an Ihre örtliche US-Botschaft oder an ein Konsulat senden. Dieses Formular ist das übliche Nichteinwanderungsvisum für Ausländer. Nach Ausfüllen des Formulars erhalten Sie eine Bestätigungsseite und einen Barcode.

 

Schritt 5) Vereinbaren Sie Ihr Botschaftsinterview.

 

Buchen Sie Ihr Botschaftsinterview bei der nächstgelegenen US-Botschaft oder Konsulat in Ihrem Heimatland.

 

Schritt 6) Stellen Sie Ihre Dokumente zusammen und senden Sie sie ab.

 

Vor Ihrem Visumsinterview müssen Sie verschiedene Dokumente einreichen oder zusammenstellen, die die Gültigkeit Ihres L-1A Visums belegen. Einige der typischen erforderlichen Dokumente umfassen:

 

  • Ein gültiger Reisepass, der mehr als 6 Monate nach Ihrem geplanten Abreisedatum aus den USA abläuft (Ablaufdatum Ihres Visums)
  • Ein Foto, das den Visumfoto-Anforderungen der USA entspricht
  • DS-160 Bestätigungsseite und Barcode
  • Bestätigungsschreiben für den Interviewtermin
  • Formular I-129 und Formular I-797 (für einzelne Petitionen)
  • Formular I-129S und Formular I-797 (für Sammelanträge)
  • Ein Schreiben Ihres Arbeitgebers, in dem Ihre Versetzung oder Beförderung bestätigt wird, einschließlich der Aufgaben Ihres Arbeitsplatzes und Ihres Gehalts sowie der Nachweis, dass Sie in einer führenden oder leitenden Funktion tätig sind
  • Nachweis, dass Sie in den letzten drei Jahren mindestens ein 1 Jahr beim Arbeitgeber beschäftigt waren
  • Referenzen und Kontaktinformationen von früheren Mitarbeitern, Vorgesetzten und Managern
  • Fotos Ihrer Arbeitsräume
  • Eine Kopie Ihres Lebenslaufs

 

Schritt 7) Nehmen Sie an Ihrem Interview teil.

 

Ihr Vorstellungsgespräch findet in der US-Botschaft oder im US-Konsulat statt. Kommen Sie bitte pünktlich an. Lassen Sie sich Ihre Fingerabdrücke abnehmen (falls erforderlich). Nehmen Sie dann am Interview teil. Der Konsularbeamte wird Fragen stellen, um Ihre Rolle im Unternehmen zu überprüfen. Der Beamte kann Fragen stellen, um sicherzugehen, dass Sie die Definition eines „Managers“ oder einer „Führungskraft“ in Ihrer aktuellen Position im Unternehmen erfüllen.

 

Wie lange dauert die Bearbeitung des L-1A Visums?

 

Das L-1A Visum kann 1 bis 3 Wochen in Anspruch nehmen, wenn Ihr Arbeitgeber die Premium-Bearbeitungsgebühr von ungefähr $1,400 entrichtet.

Andernfalls kann ein Standard-L-1A Visum zwischen 1 und 4 Monate in Anspruch nehmen, um von Anfang bis Ende verarbeitet zu werden.

 

Wie lange hält mein L-1A Visum?

 

Das L-1A Visum wird in der Regel für einen Zeitraum von 3 Jahren gewährt, obwohl das Visum um weitere 2 Jahre verlängert werden kann. Sie können zweimal eine Verlängerung beantragen, wodurch sich Ihr maximaler Aufenthalt in den USA auf insgesamt 7 Jahre erhöht.

Nach Ablauf Ihres L-1A Visums müssen Sie in Ihr Heimatland zurückkehren. Alternativ versuchen einige Inhaber eines L-1A Visums, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten oder ihren Migrationsstatus zu ändern.

 

Kann ich mit einem L-1A Visum meinen Migrationsstatus ändern oder eine Green Card erhalten?

 

Das L-1A Visum wird als Visum mit doppelter Absicht betrachtet, was bedeutet, dass viele Inhaber eines L-1A Visums in den USA ankommen, um dort zu bleiben und sich einen dauerhaften Wohnsitz zu suchen.

Als Inhaber eines L-1A Visums können Sie sich für eine vom Arbeitgeber gesponserte oder familiengesponserte Green Card qualifizieren. Wenn Sie einen dauerhaften Wohnsitz anstreben, können Sie Ihren Einwanderungsstatus ändern und langfristig in die Vereinigten Staaten ziehen.

 

Kann ich mit einem L-1A Visum Angehörige in die USA mitnehmen?

 

Das L-1A Visum ähnelt anderen L-1 Visa und Arbeitsvisa: Sie können Angehörige in die USA mitnehmen. Solche abhängigen Angehörigen müssen zwei wichtige Voraussetzungen erfüllen, um sich für ein Abhängigkeitsvisum (L-2 Visum) zu qualifizieren:

 

  • Rechtmäßiger Ehegatte eines L-1A Visuminhabers
  • Unverheiratetes Kind unter 21 eines L-1A Visuminhabers

 

Wenn Sie oder Ihre Familie eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich für ein L-2 Visum qualifizieren. Das L-2 Visum wird normalerweise für die Dauer des L-1 Visums gewährt. Ihre Familie darf mit Ihnen oder nach Ihnen in die Vereinigten Staaten einreisen, aber kann nicht vor Ihnen einreisen.

 

Der Inhaber eines L-2 Visums darf unter bestimmten Umständen arbeiten. Für die Arbeit benötigt er ein Beschäftigungsgenehmigungsdokument (EAD). Inhaber eines L-2 Visums können in den USA auch studieren, ein Bankkonto eröffnen und andere Tätigkeiten ausüben.