Wenn Sie der Ehepartner oder das Kind eines L-1A- oder L-1B-Inhabers sind, können Sie die USA möglicherweise mit einem L-2 Visum besuchen. Mit dem L-2 Visum sollen Familien zusammengehalten werden, sodass Angehörige eines L-1-Visuminhabers ihren Ehepartner oder ihr Elternteil in die USA begleiten können.

 

Wie funktioniert ein L-2 Visum?

 

Um sich für ein L-2 Visum zu qualifizieren, müssen Sie in eine der beiden folgenden Kategorien fallen:

 

  • Rechtmäßiger Ehegatte eines L-1A- oder L-1B-Visuminhabers
  • Unverheiratetes Kind unter 21 eines L-1A- oder L-1B-Visuminhabers

 

Wenn Sie eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllen, sind Sie möglicherweise berechtigt, sich Ihrem Familienmitglied in den USA mit einem L-2-Abhängigkeitsvisum anzuschließen.

 

Es gibt zwei Arten von L-1 Visa, die Ihre Eltern oder Ihr Ehepartner beantragen können:

 

  • L-1A Visum: Für Manager und Führungskräfte, die eine konzerninterne Verlegung in ein US-Büro anstreben.
  • L-1B Visum: Für spezialisierte Mitarbeiter, die einen firmeninternen Transfer in ein US-Büro anstreben.

 

Wenn Ihr Ehepartner oder Elternteil bei einem ausländischen Unternehmen arbeitet und dieses Unternehmen ein Büro in den USA hat, hat Ihr Ehepartner oder Elternteil möglicherweise Anspruch auf eines der beiden oben aufgeführten Visa. Um als „Büro“ zu gelten, muss das Unternehmen eine Tochtergesellschaft, eine Muttergesellschaft oder eine Zweigniederlassung in den USA haben.

 

Kann ich mit einem M-1 Visum arbeiten?

 

Die Beantragung eines L-2 Visums ist unkompliziert. Ihr Ehepartner oder Elternteil hat bereits einen Großteil der anstrengenden Arbeit erledigt, indem er ein L-1 Visum erhalten (oder zumindest beantragt) hat.

 

Generell wird empfohlen, dass Familienangehörige, die ein L-2 Visum beantragen, ihr Visum gleichzeitig mit dem Antragsteller für das L-1 Visum beantragen. Es beschleunigt den Prozess und vermeidet Verwirrung unter den Einwanderungsbehörden.

 

Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen können, um das L-2 Visum zu beantragen:

 

Schritt 1) Formular DS-160 ausfüllen: Dieses Formular ist für alle erforderlich, die ein Nichteinwanderungsvisum in die Vereinigten Staaten beantragen wollen. In dem Formular werden grundlegende personenbezogene Daten zu Ihrer Person, Ihrer Ausbildung, Ihrer beruflichen Laufbahn und Ihrem Hintergrund abgefragt. Nach dem Ausfüllen des Formulars werden Sie aufgefordert, eine Gebühr zu entrichten, bevor eine Bestätigungsseite generiert wird.

 

Schritt 2) Bezahlen Sie die Gebühr für die Beantragung eines L-2-Visums: Für das L-2-Visum wird eine obligatorische Antragsgebühr von 185 USD erhoben. Sie müssen diese Gebühr entrichten, um mit dem Bewerbungsprozess fortfahren zu können.

 

Schritt 3) Vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Visumsinterview: Sobald Sie Ihre Gebühr bezahlt haben, können Sie einen Termin bei einer örtlichen US-Botschaft oder einem Konsulat vereinbaren. Der Termin, zu dem Sie persönlich erscheinen müssen, kann individuell oder mit Ihrem Ehepartner oder Elternteil vereinbart werden.

 

Schritt 4) Erforderliche Dokumente zusammenstellen oder einreichen: Für die Beantragung eines L-2 Visums sind bestimmte Dokumente erforderlich. Sie können diese Unterlagen zum Vorstellungsgespräch mitbringen oder vor dem Vorstellungsgespräch einreichen. Standardmäßig erforderliche Dokumente für ein L-2 Visum sind:

 

  • Ein gültiger Reisepass, der mehr als 6 Monate nach Ablauf Ihres Visums abläuft
  • Ein einzelnes Foto, das alle Anforderungen für Visumfotos erfüllt
  • Quittungen für alle Gebührenzahlungen
  • L-2 Visum Interview Bestätigungsschreiben
  • DS-160-Bestätigungsseite
  • Dokumente des L-1-Visuminhabers, einschließlich Formular I-129 und Formular I-797 sowie Formular I-129S für L-Sammelanträge
  • Kopie des Passes und des Visums des L-1-Inhabers
  • Schreiben des Arbeitgebers des L-1-Visuminhabers mit Angabe der Position, des Gehalts und der Stellenbeschreibung
  • Referenzen von früheren Mitarbeitern, Vorgesetzten und Chefs des L-1-Visuminhabers
  • Nachweis Ihrer Beziehung zum Inhaber eines L-1 Visums, einschließlich einer Heiratsurkunde (für einen Ehepartner) oder einer Geburtsurkunde (für ein unverheiratetes Kind unter 21)

 

Schritt 5) Nehmen Sie am Interview teil: Sobald Sie die oben genannten Dokumente vorbereitet haben, können Sie mit dem Interview bei der US-Botschaft oder dem US-Konsulat fortfahren. Das L-2 Interview kann sowohl einzeln als auch mit dem L-1-Antragsteller durchgeführt werden. In beiden Fällen wird der Konsularbeamte verschiedene Fragen zur Arbeitsstelle in den Vereinigten Staaten stellen. Der Beamte überprüft auch Ihre Verbindung zum L-1-Visumantragsteller sowie alle anderen Informationen auf Ihrem Formular.

 

Wie lange dauert die Bearbeitung meines L-2 Visums?

 

Die Bearbeitung von L-2 Visa kann zwischen 3 und 8 Wochen dauern. Im Allgemeinen wird das Visum in einer ähnlichen Zeitspanne wie das L-1 Visum bearbeitet. Sobald Ihr Visum genehmigt ist, können Sie die Vereinigten Staaten mit oder nach dem Inhaber eines L-1 Visums besuchen, wobei Sie die USA erst besuchen können, wenn der Inhaber eines L-1 Visums eingetroffen ist.

 

Wie lange hält mein L-2 Visum?

 

Das L-2 Visum gilt in der Regel so lange, wie das L-1 Visum gewährt wird. Die meisten L-1 Visa werden für einen Anfangszeitraum von 3 Jahren erteilt.

 

Wenn Ihr Ehepartner oder Elternteil ein L-1A Visum besitzt, kann das Visum zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden, sodass insgesamt bis zu 7 Jahre Aufenthalt in den USA gewährt werden können.

 

Wenn Ihr Ehepartner oder Elternteil ein L-1B-Visum hat, kann das Visum einmal für einen Zeitraum von zwei Jahren verlängert werden, sodass in den USA insgesamt bis zu 5 Jahre gewährt werden.

 

Überprüfen Sie das Ablaufdatum Ihres L-2 Visums, um sicherzustellen, dass es für die Dauer des Visums Ihres Ehepartners oder Ihrer Eltern gültig ist. Wenn Ihr Ehepartner oder Elternteil einen Verlängerungsantrag stellt, können Sie auch einen Verlängerungsantrag stellen.

 

Was kann ich mit einem L-2 Visum machen?

 

Mit dem L-2 Visum können Visuminhaber eine Reihe von Aktivitäten durchführen. Sie können zum Beispiel einen Abschluss in den USA machen und arbeiten.

 

Kinder mit einem L-1 Visum dürfen jedoch nicht arbeiten, obwohl der Ehepartner nach Erhalt eines Arbeitserlaubnisdokuments (Employment Authorization Document, EAD), das Sie beantragen können, sobald Sie in den USA ankommen, arbeiten darf.

 

Um sich als Inhaber eines L-2 Visums für ein EAD zu bewerben, müssen Sie das Formular I-765 (Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis) bei USCIS einreichen. Mit der Genehmigung Ihres EAD können Sie sich für Vollzeit- oder Teilzeitjobs in jeder Branche bewerben.

 

Kann ich meinen Status ändern oder eine Green Card mit einem L-2 Visum erhalten?

 

Das L-2 ist ein abhängiges Visum, das es in der Regel schwierig macht, Ihren Status zu ändern oder Beantragen Sie eine Green Card. Einige Inhaber eines L-2-Visums entscheiden sich jedoch dafür, ihren Status zu ändern. Möglicherweise können Sie Ihren Status in ein H-1B-Visum ändern, wenn Sie sich beispielsweise für einen Job qualifizieren. Einige Inhaber eines L-2-Visums bewerben sich um eine Stelle und erhalten ein H-1B-Visum. Dies kann zu einer vom Arbeitgeber gesponserten Green Card führen.

 

Wenn Ihr Ehepartner oder Elternteil mit L-1 Visum seinen Einwanderungsstatus ändert, können Sie möglicherweise über diese Person eine Green Card beantragen. Wenn diese Person beispielsweise ein H-1B Visum erhält, müssen Sie Ihr Visum in ein H-4-Abhängigkeitsvisum ändern.

 

Befolgen Sie die oben stehende Anleitung, um die Bearbeitung Ihres L-2 Visums zu beschleunigen.